So handeln wir
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist integrierter Bestandteil unseres Leitbildes. Der Verhaltenskodex legt fest, wie wir uns als Organisation "Sharkproject" verhalten. Weiter wird aber auch festgelegt, wie sich Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitglieder und Aktive von Sharkproject verhalten sollen. Der Verhaltenskodex gilt für alle Sharkproject Organisationen und Botschaften.
Der Verhaltenskodex von Sharkproject wurde von Mitgliedern und Funktionären gemeinsam entwickelt und bei der Generalversammlung von Sharkproject International im Februar 2021 einstimmig beschlossen und im August 2021 revidiert. Der Verhaltenskodex wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
So handeln wir als Organisation
Als Funktionäre von SHARKPROJECT unterstützen wir durch unsere Handlungen und Aussagen die Aufgaben, Ziele, Projekte und Beschlüsse von SHARKPROJECT in unserem gesamten Lebensumfeld.
Bei all unseren Vereinsaktivitäten und Vereinsprojekten steht der Haischutz im Mittelpunkt, auf persönliche Profilierung verzichten wir.
Wir agieren unabhängig von öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen. Diese Unabhängigkeit ist uns wichtig. Sollten wir als Funktionäre:innen von SHARKPROJECT in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis oder einer sonstigen Geschäftsbeziehung zu öffentlichen Einrichtungen, Institutionen und Unternehmen stehen, deren Tätigkeiten den Aufgaben und Zielen von SHARKPROJECT widersprechen, müssen wir das eigenständig und umgehend dem jeweiligen Vorstand melden. Der Vorstand wird dann überprüfen, ob eine Unvereinbarkeit mit einer Funktion bei SHARKPROJECT besteht.
Alle gewählten Personen arbeiten ehrenamtlich in ihrer Funktion. Aufgrund ihrer Funktion bei SHARKPROJECT dürfen Funktionäre:innen auch privat keine finanziellen Vorteile durch Zuwendungen Dritter entstehen.
Als Funktionäre:innen von SHARKPROJECT haben wir eine besondere Vorbildwirkung und nehmen daher mit unserem gesamten Lebensstil Rücksicht auf die Umwelt, die Meere und deren Bewohner. Wir verzichten selbstverständlich auf Produkte gefährdeter Arten und Pelze.
Alle Tätigkeiten und Handlungen, die der Reputation von SHARKPROJECT und/oder seinen Projektpartnern schaden könnten, unterlassen wir in Ausübung unserer Funktion und auch privat. Dies gilt insbesondere, wenn Personen aufgrund ihrer Bekleidung (T-Shirt mit Logos etc.) und/oder Bekanntheit öffentlich als Vertreter:innen von SHARKPROJECT wahrgenommen werden könnten und auch für allfällige Postings, Kommentare und Stellungnahmen in sozialen Medien (Facebook etc.).
Wir setzen uns im Umgang mit anderen Personen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen stets angemessen, dialogorientiert, respektvoll für die Erreichung unserer Vereinsziele ein.
Wir wertschätzen die Arbeit anderer Arten- und Umweltschutzorganisationen und begrüßen organisationsübergreifende Zusammenarbeit zum Schutz der Haie und ihres Lebensraumes.
Geschäfts- und Projektreisen für SHARKPROJECT werden möglichst CO2-kompensiert oder erfolgen möglichst CO2-neutral.
Die Vertretung der Organisation nach außen, insbesondere Interviews, Medienauftritte, Vorträge, Schulungen etc. obliegen ausschließlich Personen, die von der Organisation dazu ermächtigt wurden.