Unterstützer der EU-Bürgerinitiative

EU-Bürgerinitiative: Stop Finning - Stop the Trade

Jedes Jahr sterben zwischen 63 und 273 Millionen Haie durch den Fischfang. Diese Zahl wird wahrscheinlich unterschätzt, da es keine zuverlässigen Daten gibt und die Dunkelziffer der illegalen Fischerei weltweit extrem hoch ist.

Haie werden weltweit gejagt, hauptsächlich wegen ihrer Flossen. Diese werden als Haifischflossensuppe verzehrt, vor allem in Asien. Für diese angebliche Delikatesse, die nur wenige Gramm Flossen enthält, kann man bis zu 90 € bezahlen.

Ein lukratives Geschäft mit riesigen Gewinnspannen auf Kosten der Haie! Das lukrative Geschäft mit Haifischflossen wird auch von Europa vorangetrieben, das ein wichtiger Lieferant von Haifischflossen für die Märkte in Südostasien ist. Seit 2013 schreibt die Europäische Union vor, dass alle Haifische mit natürlich angebrachten Flossen angelandet werden müssen, und verbietet somit die Aufbewahrung, Umladung und Anlandung von abgetrennten Haifischflossen in EU-Gewässern und durch alle EU-Schiffe, ohne Ausnahme. Die Flossen müssen bis zur ersten Anlandung auf natürliche Weise mit dem Tierkörper verbunden bleiben. Danach können die Flossen vom Tier abgetrennt und als abgetrennte oder lose Flossen exportiert werden, hauptsächlich nach Südostasien. Allein im Jahr 2016 meldete Spanien Anlandungen von 53.000 Tonnen Blauhai aus dem Atlantik, was etwa 1,75 Millionen Tieren entspricht. Trotz des zunehmend bedrohten Zustands vieler Haipopulationen hat sich der Gesamtfang von Blauhaien im Atlantik seit Anfang des Jahrtausends fast verdoppelt. Neben dem Blauhai (Prionace glauca), der weltweit am stärksten befischten Haiart, befischt die EU-Flotte auch den Kurzflossen-Makohai (Isurus oxyrinchus) im Pazifik und im Indischen Ozean, wo diese weltweit bedrohte Haiart nach wie vor ungeschützt ist und unbegrenzt gefangen werden kann.

Für den Nordatlantik wurde ein Fangverbot für Kurzflossen-Hochseehaie bis 2024 festgelegt, und die wissenschaftliche Prüfgruppe der EU (SRG) hat sich auch auf ein negatives Gutachten für den Südatlantik geeinigt, das den Handel mit dieser in Anhang II von CITES aufgeführten Art in der EU verbietet. Trotz alledem ist die fischereibedingte Sterblichkeit im Nordatlantik nach wie vor viel zu hoch, sodass sich dieser überfischte Bestand bis 2070 nicht erholen kann. Die EU-Flotte wirft Makohaie nach wie vor überwiegend tot zurück, während andere Fischereinationen wie Kanada und die USA den Anteil der Lebendfänge bereits auf 70 % bzw. 60 % erhöht haben.

Der Haifischfang ist sehr profitabel, allerdings hauptsächlich wegen des Wertes der Flossen. Im Durchschnitt werden jedes Jahr fast 3.500 Tonnen Flossen im Gesamtwert von rund 52 Millionen Euro aus der EU exportiert. Da es in den Häfen der EU nur wenige und auf See nur sporadische Kontrollen von Fischereifahrzeugen gibt und auch in den Häfen außerhalb der EU keine Kontrollen durchgeführt werden, wird in vielen Gebieten und vor allem auf hoher See weiterhin Finning betrieben. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie viele Haifischflossen auch in Europa noch illegal angelandet oder in die EU eingeführt werden.

Und in vielen Fällen gehören dazu auch Flossen von Arten, die auf der Liste des CITES-Anhangs II stehen und ohne die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen illegal gehandelt werden. In der Praxis ist es unmöglich, sie inmitten Tausender anderer Flossen zu entdecken, die getrocknet, gefroren oder chemisch behandelt als lose Flossen aller Größen in Hunderten von Kisten als Teil einer Ladung verpackt sind; eine unmögliche Aufgabe, selbst für die erfahrensten Zollbeamten und selbst wenn sie Zugang zu modernen DNA-Analysetests haben, mit denen jede einzelne Flosse durch einen zeitaufwändigen und teuren Test bis auf Artniveau identifiziert werden kann.

Für weitere Details zu den Hintergründen und der Wahrheit hinter der angeblich nachhaltigen und gut geführten EU-Hai-Fischerei, die in allen Ozeanen mit einer kleinen, aber extrem effizienten Flotte von Langleinenfischern betrieben wird, lesen Sie unsere Hintergrundinformationen, die der EU-Kommission zur Unterstützung der Forderung der europäischen Bürgerinitiative zur Verfügung gestellt wurden:

Deshalb fordern wir: Der Handel mit Haifischflossen in Europa muss sofort gestoppt werden! Die barbarische Praxis des Finning und die nicht nachhaltige Ausbeutung der Haifischpopulationen kann nur gestoppt werden, wenn Handelsbestimmungen diesen Handel finanziell unrentabel machen. Die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr abgetrennter Flossen von Haien und Rochen muss verboten werden. Es ist an der Zeit, dass Europa endlich konsequent zum Schutz der Haie und unserer Meere handelt!

Hintergrund

Auch Europa ist an diesem Handel beteiligt, sei es durch Fangen und Weiterverarbeiten von Haien selbst oder als zentraler Umschlagsplatz für Flossen aus der gesamten Welt.  

Freiwillige Maßnahmen zur Einschränkung der Fischerei sind nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil, die Nachfrage nach den begehrten Flossen steigt. Und wo Nachfrage da Profit. 

Die einzige praktikable Möglichkeit liegt in einer entsprechenden Gesetzgebung. Erste Schritte in diese Richtung gibt es in der EU bereits seit 2013. Durch die „Fins Naturally Attached“-Verordnung ist das Aufbewahren, Umladen und Anlanden jeglicher losen Haiflossen auf EU-Schiffen untersagt. Hierdurch sollte die grausame Praxis des Shark Finnings verboten und ein genereller Rückgang des europäischen Hai-Fangs erreicht werden.  

Die Realität sieht jedoch anders aus. Zwar kam es kurzzeitig zu einem Rückgang der Fangzahlen, doch durch gezielte Vermarktung von Haifleisch stiegen diese jedoch schnell wieder auf ihr ursprüngliches Level an. Sobald die Tiere angelandet werden, dürfen ihnen weiterhin legal die Flossen entfernt werden. Und solange dies und der Handel mit den losen Flossen erlaubt ist, wird Europa weiterhin einer der Hauptumschlagsplätze bleiben.  

Dazu kommt die Problematik des illegalen Handels mit CITES-Arten in Europa. Ohne genetische Analysen ist es fast unmöglich, die genaue Spezies zu bestimmen.

Ziel

  • Initiierung und Unterstützung der Ausarbeitung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften für ein Verbot der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von abgetrennten Flossen aller Haie und Rochen.

Dauer

So lange es dauert, diesen nicht nachhaltigen und sozioökonomisch ungerechten Handel in Europa und der EU zu verbieten, um dem Beispiel des Vereinigten Königreichs, der USA, Kanadas und anderer Länder zu folgen, die diesen Schritt zum besseren Schutz der Haie bereits getan haben.

Nach einer öffentlichen Anhörung im EU-Parlament im März 2023 muss die EU-Kommission bis zum 11. Juli 2023 antworten.

Auf der Grundlage der Antwort werden wir den Aufruf weiterhin unterstützen und sicherstellen, dass die Forderung von 1,1 Mio. EU-Bürgern gehört wird und dass die Vorbereitungen für entsprechende Rechtsvorschriften zur Umsetzung eines Handelsverbots für abgetrennte Haifischflossen in der EU vorangebracht werden.

Die Europäische Bürgerinitiative 

Seit 2012 haben EU-Bürger/innen die Option, sich persönlich in die europäische Gesetzgebung einzubringen. Durch eine EU-Bürgerinitiative können sie sich dabei direkt an die Europäische Kommission wenden, um konkrete Gesetzesanpassungen vorzuschlagen. 

Als erster Schritt wird eine Organisatorengruppe bestehend aus min. 7 Unionsbürger/innen ansässig in 7 verschiedenen EU-Ländern gegründet. Diese Gruppe registriert nun die Initiative und die damit vorgeschlagene Gesetzesänderung bei der Europäischen Kommission. Jedoch wird nicht jede Initiative angenommen da bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen erfüllt sein müssen. 

Sobald die Kommission ihr ‚Go‘ gibt, kann es mit dem Sammeln der Stimmen losgehen. Innerhalb eines Jahres müssen nun mindestens 1 Million Stimmen gesammelt werden. Stimmberechtigt sind alle EU-Bürger/innen die alt genug sind, um bei Europawahlen ihre Stimme abzugeben. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 18, in Österreich bei 16 Jahren.  

Unterschriften können entweder online direkt bei der EU-Kommission oder auf Papier abgegeben werden. Wenn innerhalb der Frist die Mindestanzahl erreicht wird (und diese Stimmen einer Prüfung standhalten) wird die Initiative final eingereicht. Im nächsten Schritt stellen Vertreter der Organisatorengruppe das Thema in einer öffentlichen Anhörung dem Europäischen Parlament vor.  

Spätestens 6 Monate nach Einreichen der Initiative ist die Kommission verpflichtet ihr weiteres Vorgehen bzw. ein Ablehnen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung bekannt zu geben. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Initiative nun durch das einschlägige Gesetzgebungsverfahren laufen und hoffentlich in einer Anpassung der bestehenden Gesetzeslage enden.

Projektverlauf

02.01.2020 - Registriert unter Registrierungsnummer der Kommission: ECI(2020)000001

31.1.2020 - Beginn der Sammlung 

Neue Sammlungsfristen, gemäß Verordnung (EU) 2020/1042Beschluss C(2020) 9226 und Beschluss C(2021) 1121, ist der 31.01.2022

31.01.2022 - 1.202.121 Stimmen am Ende der Stimmensammlung

21.10.22 - Bürgerinitiative mit 1.119.996 verifizierten Stimme erfolgreich

11.01.2023 - Einreichung der Stimmen

06.02.2023 - Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission 

27.03.2023 - Öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament

23.06.2023 - Offener Brief an die EU Kommission mit unseren Forderungen

11.07.2023 - Offizielle Antwort der EU Kommission